Protokoll Telko Audit Koordination 8.4.2019

TN: UH, BO, RW, LF

13 h – 14.52 h

Protokoll: LF

 

Gelb markiert: to do + Entscheidungen

 

1) Neue Berater-Kriterien – Behandlung von Kleinst-UN: Wollen wir die bisherigen Auditregelungen aufrecht erhalten? Was ist aktueller Stand?

[RW] Auszug aus unserer Website:  https://www.ecogood.org/de/gemeinwohl-bilanz/unternehmen/4-gemeinwohl-bericht-audit/

Zwei-Personen-Unternehmen
(ZPU)
2 Wie Kleine Unternehmen, jedoch kann in Ausnahmefällen

    statt dem Besuchs-Audit ein Desk-Audit durchgeführt werden.

    statt dem Desk-Audit ein Gruppen-Audit durchgeführt werden.

Ein-Personen-Unternehmen
(EPU)
1 Jedes dritte Audit ist ein Desk-Audit.
Dazwischen können auch Gruppen-Audits durchgeführt werden.

 

RW: Verständnis der Anfrage vom AK BeraterInnen an AK AuditorInnen: Auf Auditverpflichtung von KLeinst-UN verzichten, und Peer-Evaluation ist für sie als zukünftig  die Regel. Gruppenaudits derzeit keine Möglichkeit, da Delta-Bericht derzeit durch Wechsel auf M5.0 nicht möglich. Kein Gruppenaudit dzt. möglich, daher können UN ausschließlich extern evaluiert werden.

Appell: Lasst und die Auditverpflichtung als AK Auditorinnen für Kleinst-UN aufgeben! Sind wir in der Lage, diese Entscheidung hier im AK AuditorInnen Gesamt-Koordination heute zu treffen?

BeraterInnen-Regelung S. 7  b. Auditierung: Nur noch Peerevaluation für GWÖ-BeraterInnen

[RW] Nachtrag wie ich heute erfahren habe sind in Italien Peerevaluationen für jedes Unternehmen jederzeit möglich. Auch einer solchen Regelung würde ich mich sofort anschließen. Wir hätten dann in DACH und in Italien die gleichen Regeln, was mir gut gefallen würde.

UH: Mein Stand ist, Verabredung mit Harald K. beim Treffen der AuditorInnen in Gauting war, es bleibt, wie es ist, d.h. Kleinst-UN müssen nach wie vor Audit machen. Damit können wir das nicht ändern!

BO: Wir sind als AK AuditorInnen international zuständig.

Unterscheidung wichtig, ob EPU  = GWÖ-BeraterIn (a) oder anderes EPU (b).

  1. a) Eigenes Erlebnis externes Audit ist wichtig, um fähig zu sein, als BeraterIn bei der Erstellung eines Berichts wirklich qualitativ umfassend zu begleiten. Daher möchte ich an externen Audit festhalten. Wenn das vom AK BeraterInnen abgelehnt wird, bitte ich um eine nachvollziehbare Regelung, wie alternativ die Qualität der BeraterInnen sichergestellt werden soll. Für Italien: Aufhebung der Zertifizierungspflicht für Berater*innen ist für mich nicht akzeptabel!
  2. b) Für andere EPU ist externes Audit meist sinnvoll, aber ich würde es nicht  zur Auflage machen. „Ein externes Audit ist nicht verpflichtend, aber es wird geraten, eines zu machen, da es eine größere Qualität sicherstellt…“

Vorschlag: Wir nehmen die Regelung des AK BeraterInnen in den Standards als gegeben und empfehlen stark die externe Auditierung.

RWs ursprünglicher Vorschlag zur Qualitätssicherung (wurde nicht umgesetzt in der neuen Regelung des AK BeraterInnen): Begleitung von 2 externen Auditierungsprozessen eines UNs > 5 FTE. Ziel: Einführung von GWÖ in wirtschaftlich bedeutsamen UN als Teil der Zertifizierung. Zudem: Eigenberichte durch 2 Fallbeispiele ersetzen. Dadurch ist Qualitätssicherung der Beratung nicht sichergestellt bei Beschränkung auf Peerevaluation für Zertifizierung von GWÖ-BeraterInnen

Vorschlag: AK BeraterInnen, ladet uns als AK Audit Koordination ein zum nächsten Meeting AK BeraterInnen Koordination, um das Thema nochmals zu besprechen.

BO wird im August einen Antrag zur Neuregelungen der Preisgestaltung von Audits einbringen: Niedrigeren Preis anbieten bei einem Bericht, der über eine Berater*in kommt, die ein externes Audit selber für sich durchgeführt hat. In E4 wird eine Belohnung in Aussicht gestellt bei Veröffentlichung des Audit-Berichts!

RW: Verstärkt konkrete Hinweise geben bezüglich der Qualität der Berichte! Rückmeldungen an AK BeraterInnen extrem wichtig!

LF/UH: Verstärkt auf Einhaltung der Mindeststandards bei Annahme der Berichte beachten und ggf. Annahme ablehnen! Qualitätsrichtlinien auf Homepage setzen! –> an AK BeraterInnen kommunizieren in nächster Besprechung!

BO: Standards stehen auf Wiki. [RW] (bei Sichtung des Dokumentes stellt sich heraus, dass die Erläuterungen zur Qualität der GWÖ Berichte nicht enthalten sind) BO erarbeitet Entwurf, wo Mindeststandards formuliert sind und schickt Formulierung an uns alle + Nils zur Abstimmung. Dann Veröffentlichung auf HomePage. Die Beschreibungen zur Ausbildung der Auditor*innen werden heraus genommen und in einem eigenen Dokument nur auf dem Wiki veröffentlicht.

UH: Schreibt Harald K. an mit Sichtweise des AK BeraterInnen Koord. bzgl. Regelung auf S. 7  incl. der Vorschläge für Sicherung der Qualität der BeraterInnen für Zertifizierung und bittet um Gesprächstermin

2) Gruppenaudit

RW: Verständnis ist, beim letzten Treffen ist das Thema nicht neu entschieden wurde, sondern aufs nächste Treffen im August vertagt wurde. Damit gelten die alten Regeln. [RW] Durch Umstieg von 4.1 auf 5.0 ist kein Deltabericht möglich. Daher: Alle Anträge auf Gruppenaudit ablehnen!

UH: dto.

BO: dto., Ergebnis des Experiments: Es ist mehr Aufwand als ein Einzelaudit. Hoffnungen haben sich nicht erfüllt/bestätigt.

èAngebot vom Gruppenaudit von Website nehmen! UH bittet Harald K. per Mail.

Erkenntnis: Berichtsvorlage vom MET ist nicht mit AuditorInnen abgestimmt.

BO schreibt an Lutz von MET (nach Überarbeitung der Mindestqualitätsstandards): Alles herausnehmen, was die Mindestvoraussetzungen betrifft, weil wir das als AuditorInnen selber festlegen und veröffentlichen (zur Vermeidung verwirrender/widersprüchlicher Aussagen).

LF sagt Sabine Lehner ab: derzeit zwei sich widersprechende Regelungen AK BeraterInnen und AuditorInnen; kein abgestimmtes Format fürs Gruppenaudit derzeit vorhanden; wir haben die Initiative bereits ergriffen, diesen Widerspruch mit dem AK BeraterInnen DACH zu lösen im Sinne einer Qulitätssicherung. Wenn Du Sicherheit wünschst, dann beantrage ein Einzelaudit. Wann möglicherweise eine neue Regelung gefunden werden kann, ist offen. Die AuditorInnen werden frühestens bei ihrem nächsten Treffen im  August Änderungen beschließen, da Entscheidungen solcher Tragweite nach ihren Regeln nur im Gesamtgremium getroffen werden.

……….

Frage UH: 4.1 Höhe des Stundenkontingents bei Zollenspieker? Auf Homepage steht nix mehr.

RW: Auf ursprünglichen Antrag nachschauen!

UH: 12 Stunden

 

BO: Einladung zum nächsten AuditorInnentreffen im August:

AuditorInnen auf dem Lernweg einladen (z.B. Waltraud)?

Nein

LF: Waltraud: muss die nächsten 2 Audits bei RW, BO oder UH mitmachen, also nur von denen Audits an sie weitergeben