(2) Alternativ werden die Minuspunkte eingetragen, wenn es tatsächlich zu der Entscheidung kam, Minuspunkte zu vergeben. Z.B.: -15, -25, -40, ... Minuspunkte sollten wirklich klar begründet sein und die Begründungen sollten im GWÖ Bericht bzw. im Auditbericht nachvollziehbar begründet sein.
(3) Konnte ein Thema nicht bewertet werden, dann die Checkbox "trifft nicht zu" setzen.
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